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Mindestens 180 km Stasi-Akten, die Hinterlassenschaft eines menschenrechtswidrigen Überwachungsstaates. Wie geht der Rechtsstaat mit einer solchen Datensammlung um? Der Gesetzgeber hat auf diese große rechtspolitische Herausforderung mit der Entscheidung für die Aufbewahrung und die behutsame Öffnung der Akten geantwortet - eine historische Entscheidung. Diese Entscheidung hat sich - allen Unkenrufen zum Trotz - in der Praxis bewährt. Die seit 1992 verabschiedeten fünf Änderungsgesetze lassen diese Grundentscheidung unangetastet und beschränken sich auf Korrekturen und Ergänzungen, die Probleme bei der Gesetzesanwendung lösen sollen. Die Erläuterungen bauen auf dem im Jahre 1992 erschienenen Kommentar des Autors auf, straffen diese Kommentierung und bringen sie auf den neuesten Stand. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Kommentierung der seit 1992 vorgenommenen Gesetzesänderungen. Der Verfasser war über einen längeren Zeitraum Leiter des Datenschutzrechtsreferats des Bundesministeriums der Justiz und ist Autor zahlreicher datenschutzrechtlicher Veröffentlichungen, insbesondere zum Stasi-Unterlagen-Gesetz.