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Im Einkommensteuerrecht erfolgt die Veranlagung zur Steuer grundsätzlich auf der Basis einer Erklärung des Steuerpflichtigen. Deren Inhalt entspricht erfahrungsgemäß nicht immer den Tatsachen. Der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz verpflichtet den Staat jedoch dazu, das materielle Steuergesetz in ein normatives Umfeld einzubetten, welches die Belastungsgleichheit auch hinsichtlich des tatsächlichen Erfolges - zumindest prinzipiell - gewährleistet. Die Steuerehrlichkeit ist daher durch hinreichende Kontrollen abzustützen, so dass das Deklarationsprinzip der Ergänzung durch das Verifikationsprinzip bedarf. Die Verfasserin beleuchtet das Verhältnis dieser beiden Prinzipien verfassungsrechtsdogmatisch wie auch rechtspolitisch. Sie behandelt damit ein verfassungs- wie auch einfachrechtlich komplexes, aktuelles und höchst praxisrelevantes Thema.