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Der dänische Gesetzgeber differenzierte lange Zeit nicht zwischen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mbH. Vielmehr stellte er für alle Kapitalgesellschaften, vom Familienbetrieb bis zum weltweit operierenden Industrieunternehmen, nur die Form einer AG zur Verfügung, die jedoch flexibler als im deutschen Recht war. In Abkehr zur skandinavischen Tradition wurde dann mit dem Beitritt Dänemarks zur EG auch ein GmbH-Gesetz erlassen. Die Arbeit stellt das dänische Recht einer GmbH von der Gründung bis zur Auflösung dar. Sie zeigt Unterschiede zum deutschen Recht auf und weist auf Besonderheiten hin. Daraus erschließt sich, daß das dänische Recht nicht so deutlich zwischen den Kapitalgesellschaftsformen einer AG und einer GmbH unterscheidet, wie es der Rechtsanwender in Deutschland gewohnt ist.