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Das Berliner Sühneverfahren ist die Fortsetzung der Entnazifizierung in West-Berlin vor allem gegen ehemalige prominente Nationalsozialisten bis ins Jahr 1979. Am 20. Dezember 1955 - vor nun mehr 50 Jahren - entschloss sich das Berliner Abgeordnetenhaus, die Entnazifizierung in Form der Berliner Sühneverfahren gegen die so genannten Hauptschuldigen des Nationalsozialismus fortzusetzen. Das Berliner Sühneverfahren wurde so zu einem objektbezogenen Verfahren, in dem den Hauptschuldigen des Nationalsozialismus beziehungsweise ihren Erben zumindest das während der Zeit des Nationalsozialismus rechtswidrig erlangte Vermögen entzogen wurde. Bis ins Jahr 1979 wurden durch die einzig verbliebene, zentrale Entnazifizierungsstelle - die Spruchkammer Berlin - über 1.000 Sühneverfahren durchgeführt und als Sühnemaßnahmen Geldstrafen in Gesamthöhe von über 1,5 Millionen D-Mark verhängt.