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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, 76 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: A. EinleitungAm 18.08.2006 ist das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraftgetreten. Es setzt die Rahmenrichtlinie (RRL) 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlungin Beschäftigung und Beruf um. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungenaus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts,der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oderder sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.Für das relativ junge AGG liegen seit dem 27.06.2007 erstmals seit Inkrafttretenaussagekräftige Zahlen über dessen Relevanz vor. Die Zahlen veröffentlichte dasLAG Baden-Württemberg (PM vom 27.06.2007, LAG Baden-Württemberg,www.lag-baden-wuerttemberg.de), nachdem es für den Zeitraum 18.08.2006 bis18.04.2007 bei den Arbeitsgerichten des Landes die Rechtsstreitigkeiten ermittelte,bei denen Normen aus dem AGG zur Anwendung kamen. Dies waren in dem relevantenZeitraum von 9 Monaten insgesamt 109 Verfahren, wobei das häufigsteDiskriminierungsmerkmal mit 36 % das Alter war. Dabei wurden die Diskriminierungenzu 36 % aus dem Bereich der Kündigungen und zu 26 % aus dem Bereichbestehender Arbeitsverhältnisse geltend gemacht; 38 % hatten einen Zusammenhangzu Bewerbungen. Die gewünschten Rechtsfolgen bestanden zu 75 % in derGeltendmachung einer Entschädigung oder eines Schadensersatzes.