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Gegenstand der Untersuchung ist das Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht in Österreich und in Deutschland. Vor dem Hintergrund der in ihren Grundzügen bauplangleichen Kompetenzverteilungssysteme werden Funktion und Wirkungsweise der unterschiedlich ausgestalteten bundesstaatlichen Konfliktlösungsmechanismen einer detaillierten Analyse unterzogen. Der Autor kommt zum Ergebnis, daß sowohl die im österreichischen Recht verankerte Maßgeblichkeit des späteren Gesetzes als auch die deutsche Regel "Bundesrecht bricht Landesrecht" als vorläufige föderale Streitschlichtungsregeln aufzufassen sind, die bis zur verfassungsgerichtlichen Entscheidung der Kompetenzproblematik für klare, wenn auch reversible Verhältnisse sorgen.