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Die Arbeit setzt sich mit der in der neueren Literatur aufgeworfenen Frage der Reichweite des Begriffs bzw. des Typus Börsentermingeschäft auseinander. Dabei stellt sich insbesondere im Lichte neuer Optionsscheinformen heraus, daß die an herkömmlichen Festgeschäften entwickelte Begriffsdefinition der Rechtsprechung einer Neuorientierung bedarf. Gleichzeitig soll aber einer sich abzeichnenden extensiven Ausweitung der Anwendbarkeit der §§ 50 ff BörsG Einhalt geboten werden, so daß bestimmte Formen als unverbindliche Geschäfte herausgearbeitet werden. Die Arbeit verfolgt weiterhin das Ziel, die Probleme, die in der jüngeren Rechtsprechung und Literatur mit der Börsentermingeschäftsfähigkeit gemäß § 53 Abs. 2 BörsG aufgetaucht sind, zu erfassen.