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Bis zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juli 2002, waren die damals noch als 'Börsentermingeschäfte' bezeichneten Termingeschäfte als potenziell unvollkommene Verbindlichkeiten im Börsengesetz geregelt. Die nunmehr als 'Finanztermingeschäfte' bezeichneten Zeitgeschäfte wurden durch die Novelle in die schadensersatzbewehrten Verhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes eingebettet. Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit beiden Regelungsbereichen, dem (alten) Börsen- und dem (neuen) Finanztermingeschäft. Sie geht weiter der Frage nach, welche Termingeschäftsarten auch nach der Terminrechtsreform 2002 als Differenzspiel lediglich unklagbare Forderungen begründen und deshalb weiterhin nach der Dogmatik der (alten) Börsentermingeschäfte zu behandeln sind.