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Der Beitrag des Gesellschaftsrechts zur Verwirklichung des Binnenmarktes steht in vielen Bereichen noch aus. Dieser Befund war Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung, die dem Leitgedanken eines binnenmarktkonformen Gesellschaftsrechts folgt. Dieser Leitgedanke hat einen rechtlichen und einen ökonomischen Aspekt: Binnenmarktkonform im rechtlichen Sinne sind gesellschaftsrechtliche Regelungen, wenn sie den zwingenden rechtlichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen; binnenmarktkonform im ökonomischen Sinne sind sie, wenn sie dem grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr im Binnenmarkt förderlich sind. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Klärung der Strukturelemente, denen die Entwicklung des Gesellschaftsrechts im Integrationsprozess folgt. Dazu gehören die Grundfreiheiten, die Rechtsangleichung, die Schaffung supranationaler Rechtsformen und der Gedanke eines Wettbewerbs der Gesetzgeber im europäischen Binnenmarkt. Die hierzu gewonnenen Erkenntnisse werden sodann angewandt auf aktuelle Kernfragen des europäischen Gesellschaftsrechts: die Ausgestaltung des Internationalen Gesellschaftsrechts, den Gläubigerschutz und die Leitungssysteme von Publikumsgesellschaften.