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Die neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches leisten einen ersten Beitrag zur Vereinheitlichung von Buchführung und Bilanz in der Europäischen Gemeinschaft. Erstmals verwendet dabei ein deutsches Gesetz den Begriff «Bilanzierungshilfe», und zwar für die Wahlrechte zur Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs ( 269 HGB) und der latenten Steuern ( 274 Abs. 2 HGB). Das wirft die Fragen auf, ob es darüber hinausgehende Bilanzierungshilfen gibt, wodurch diese bejahendenfalls gekennzeichnet sind und welche Bedeutung handelsrechtliche Bilanzierungshilfen für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung haben. Der Autor beantwortet die aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage einer einheitlichen Konzeption der «Bilanzierungshilfe», in deren Mittelpunkt die von ihm erarbeitete Definition der Bilanzierungshilfe steht.