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Hauptziele der Arbeit des Betriebsrats bei Betriebsübergang sind die in § 613a BGB nominierten Ziele: der Schutz des Besitzstandes des Arbeitsnehmers, die Kontinuität des bestehenden Betriebsrats und die Haftungsverteilung zwischen dem alten und dem neuen Betriebsinhaber. Eine Umstrukturierung von Unternehmen kann je nach Art der Umwandlung die unterschiedlichsten Rechtsfolgen auslösen. Darauf müssen Sie als Betriebsrat vorbereitet sein. Prof. Düwell gibt Orientierungshilfen und zeigt auf, was Arbeitnehmer und ihre Vertretungen tun können.