Nehodí se? Vůbec nevadí! U nás můžete do 30 dní vrátit
S dárkovým poukazem nešlápnete vedle. Obdarovaný si za dárkový poukaz může vybrat cokoliv z naší nabídky.
30 dní na vrácení zboží
Die Anwalts-GmbH stellt als Berufsausübungsgesellschaft nach der Entscheidung des BayObLG für Anwälte eine alternative Zusammenschlußform dar. Sie gefährdet die Berufspflichten des Anwalts - insbesondere Unabhängigkeit und Verschwiegenheit - nicht. Besonders für die interprofessionelle GmbH ist jedoch eine gesetzliche Regelung zur Klärung von Unsicherheiten wünschenswert. Nach dem Ergebnis der Arbeit kommt es ohne eine solche nicht zu einer persönlichen Haftung des geschäftsführenden Anwalts neben oder an Stelle der GmbH. Diesbezüglich ist eine gesetzliche Regelung auch nicht notwendig. Weder das Berufsrecht noch allgemeine Grundsätze fordern eine persönliche Haftung. Dies wird nicht zuletzt durch das Beispiel England bestätigt.