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Die Frage nach der Verantwortlichkeit der Bank aus der Kreditvergabe hat in Deutschland wieder an Aktualität gewonnen. In der Rechtsprechung sind gewisse Ansätze vorhanden, bei der Beurteilung der Haftungsfrage von subjektiv-individuellen Willens- und Verhaltenskriterien wegzugehen und auf objektiv feststellbare Eigenschaften sowie Verkehrsschutzbedürfnisse abzustellen. Diese Tendenzen sind jedoch noch verhältnismäßig wenig ausgeprägt. In Frankreich hat hingegen auf der Grundlage einer weiten Generalklausel eine Präzisierung der die kreditvergebende Bank treffenden Verhaltens- und Sorgfaltspflichten bereits stattgefunden. Die Arbeit möchte zu einer sachgerechten und angemessenen Lösung des Fragenkomplexes in Deutschland beitragen.