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Die Diskussion um die Einflüsse des Europarechts auf das nationale Berufsrecht der Anwälte ist hochaktuell. Dabei geht es einerseits um europarechtliche Vorgaben zur Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit für Anwälte, andererseits um die Auswirkungen des Wettbewerbsrechts auf Anwaltsorganisationen und ihr Berufsrecht. Mit seinen beiden Urteilen vom 19.02.2002 in den Rechtssachen Wouters und Arduino hat der EuGH in der deutschen Literatur bereits eine heftige Diskussion darüber ausgelöst, ob die von der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossenen berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere die BORA und die FAO, dem europäischen Wettbewerbsrecht unterfallen. Die Analyse der beiden Urteile stellt daher den Schwerpunkt der Arbeit dar.