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Ausgehend von der im Wirtschaftsleben europäischer Unternehmen eminent wichtigen, jedoch bisher weder theoretisch noch praktisch zufriedenstellend bewältigten Freistellung vom Kartellverbot stellt sich die Untersuchung als Zielproblem die Frage nach den rechtlichen Maßstäben der Freistellung. Es wird gezeigt, dass der EG-Vertrag sachgestaltendes und rechtsvollziehendes Gemeinschaftshandeln in jeweils unterschiedlichen Formen unterscheidet, und dass das Freistellungsrecht als Teil des Rechtsvollzugs strikter rechtlicher Entscheidungsbindung unterworfen ist. Freistellungsentscheidungen der Gemeinschaft dürfen ausschließlich wettbewerbsrechtlichen, nicht dagegen wirtschaftspolitischen oder allgemeinpolitischen Motiven folgen.§