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Aus rechtssystematischen wie verfahrenspraktischen Gründen gilt der Asylzugang als souveränitätsfeindlich. Ein Souveränitätsverlust droht dem stabilitätsorientierten National- und Wohlfahrtsstaat mit dem völker- und grundrechtlich verbrieften Schutzanspruch von "politisch Verfolgten". Steuerungsprobleme stellen sich aber auch durch die besondere verfahrenspraktische Ausgangskonstellation. Hier gilt die Asylantrag als schwer überprüfbar, weil das Fallmaterial einzig auf den Erzählungen des Antragstellers beruht. Auf der Basis seiner Selbstdarstellung muß über die Anerkennung entschieden werden. Die hier vorgelegte ethnographische Verfahrensanalyse zeigt anhand der Praktiken zur Fallherstellung (Dolmetschen, Verschriftlichen, Befragen), wie der drohende Souveränitätsverlust in der Asylanhörung methodisch bearbeitet und aufgefangen wird. Deutlich wird grundsätzlich, was eine empirische Mikrosoziologie zu leisten imstande ist, die sich nicht an die engen Grenzen der reinen Interaktionsanalyse hält.