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Die Autorin untersucht, inwieweit die in der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG festgeschriebenen Beteiligungsrechte der Beschäftigten auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Der Fokus wird dabei auf die arbeitnehmerähnlichen Personen gelegt, die vom BetrVG, durch das die Beteiligungsrechte gewährt werden sollen, in personeller Hinsicht nicht erfasst sind. Sie arbeitet eine Bruchlinie zwischen dem individuellen Arbeitsschutz arbeitnehmerähnlicher Personen und deren vom Unionsrecht vorgeschriebenen partizipativen Beteiligung heraus und kommt zu dem Ergebnis, dass die hierdurch entstehenden Schutzlücken durch eine Teilerstreckung des BetrVG im Wege einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung geschlossen werden müssen. Weiter untersucht die Autorin Fragen der Repräsentation arbeitnehmerähnlicher Personen im Betrieb, die sich als Folge der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung ergeben.