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Die Diskussion um die verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten zur Kooperation von Rechtsanwälten in Deutschland wurde in ähnlicher Weise auch in den USA geführt. Stehen Rechtsanwälten in Deutschland mittlerweile die Anwalts-GmbH und die Partnerschaft neben der BGB-Gesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft offen, so können sich Rechtsanwälte in den USA in Form einer general partnership, einer limited liability partnership, einer professional corporation oder auch einer limited liability company zusammenschließen. In dieser Arbeit werden diese Gesellschaftsformen daraufhin untersucht, ob sie für den Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei geeignet sind. Im Vordergrund stehen dabei Fragen der Haftung und der Besteuerung. Nach einer rechtsvergleichenden Auswertung der gefundenen Ergebnisse wird ein Vorschlag für eine deutsche Partnerschaft mit beschränkter Haftung (PmbH) unterbreitet.