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Schreitet die BaFin bei unterlassenem Pflichtangebot nicht ein, weil sie eine Kontrollerlangung des Bieters zu Unrecht verneint, stellt sich die Frage, ob die betroffenen Aktionäre nicht selbst zur Durchsetzung der Angebotspflicht berufen sind. Die Arbeit widmet sich diesem Problem und untersucht das Bestehen entsprechender Aktionärsansprüche. Da das Gesetz neben der kollektiven Rechtsdurchsetzung durch die BaFin auch Sanktionen kennt, deren Durchsetzung den Aktionären obliegt (§§ 38, 59 WpÜG), liegt dem Werk dabei der Gedanke eines ganzheitlichen WpÜG-Schutzkonzepts zugrunde, das es unter Berücksichtigung der im Kapitalmarktrecht häufig anzutreffenden Schutzgesetzproblematik näher zu analysieren gilt.