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Karin Hummel untersucht, welche Sorgfaltsanforderungen das Bundeskartellamt in der Zusammenschlusskontrolle, im Kartellbußgeldverfahren und beim Umgang mit vertraulichen Informationen eines Hinweisgebers erfüllen muss, um einen Verschuldensvorwurf und damit auch eine Schadensersatzhaftung vermeiden zu können. Ergänzend zur fallbezogenen Auseinandersetzung mit der Thematik des Verschuldens gibt die Autorin einen Überblick über Folgefragen der Ersatzfähigkeit und Kausalität möglicher Schäden. Hintergrund ist, dass das Bundeskartellamt erstmals im Jahr 2010 wegen einer fehlerhaft untersagten Fusion mit einer Amtshaftungsklage konfrontiert wurde. Die EU-Kommission hingegen stand in ihrer Funktion als Kartellbehörde der Europäischen Union bereits in verschiedenen kartellrechtstypischen Fallkonstellationen Amtshaftungsansprüchen gegenüber.