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Vorschläge zur Reform von Alterssicherung und direkter Besteuerung wurden in der Bundesrepublik Deutschland bisher weitgehend isoliert voneinander entwickelt. In der vorliegenden Arbeit werden beide Bereiche in einen einheitlichen theoretischen Rahmen eingeordnet. Der auf dieser Grundlage entwickelte Reformvorschlag sieht vor, - Alterssicherungssystem und direkte Besteuerung aus der Lebenszyklusperspektive zu betrachten, - alle Einzahlungen in Alterssicherungssysteme einheitlich als Ersparnis anzusehen, - die Gesetzliche Rentenversicherung in ein Sparsystem ohne intragenerationale Umverteilung umzugestalten, - die Einkommensteuer in Richtung auf eine Lebenseinkommensteuer weiterzuentwickeln und dementsprechend - alle Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünfte einheitlich nach dem Konsumsteuerkonzept zu besteuern.